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Informationen zum Bimeda Webshop
Allgemeine Mietbedingungen
1. Sorgfaltspflicht und Haftung
Die Mietgegenstände werden dem Mieter in ihm bekanntem Zustand überlassen. Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bedienungs- und Wartungsvorschriften der Vermieterin sind unbedingt zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen stets in einwandfreiem Zustand zu halten. Allfällige Störungen sind Bimeda unverzüglich zu melden. Für Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter einzustehen.
2. Unterhalt und Reparaturen
Soweit die Mietgegenstnde wartungsbedürftig sind, übernimmt Bimeda den technischen Unterhalt. Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen übernimmt Bimeda in dem Umfange, wie es dem normalen Gebrauch entspricht. Wartung und Reparaturen dürfen nur von Bimeda ausgeführt werden. Bimeda verpflichtet sich, diese jeweils rasch vorzunehmen. Hat der Mieter für den Schaden einzustehen, wird die Reparatur durch Bimeda zu branchenüblichen Preisen in Rechnung gestellt. Nicht als Reparatur oder Wartung gelten:
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Pumpen der Reifen durch den Servicetechniker im Aussendienst. Dieser Aufwand wird zu den üblichen Tarifen in Rechnung gestellt. |
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bei einfachen Reifenpannen wird das Material per Post zugestellt, ausser, der Mieter verlangt ausdrücklich einen Servicetechniker. |
3. Mietbeginn / Mindestmietdauer / Kündigung / Rückgabe
Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden. Angefangene Monatsmieten werden wie folgt verrechnet:
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beginnt das Mietverhältnis vor dem 15. des Monats, wird der volle Monat verrechnet |
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bei Mietbeginn nach dem 15. des Monats werden 50% der Monatsmiete verrechnet |
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bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 1. bis 15. Tag eines Monats werden 50% der Monatsmiete verrechnet |
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bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 15. Tag eines Monats werden 100% der Monatsmiete verrechnet |
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die Mindestmietdauer beträgt generell einen Monat |
Vorzeitige Vertragsauflösung durch Bimeda:
Die vorzeitige Vertragsauflösung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Allgemeine Regelungen
Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Mietvertrag (OR 253 ff). Diese Mietbedingungen sind integrierender Bestandteil des Mietvertrages und werden beidseitig unterzeichnet. Umbauten und Veränderungen am Mietobjekt sind nicht gestattet. Adressänderungen des Mieters sind der Bimeda AG inner 14 Tagen zu melden. Der Mieter haftet für den Verlust des Mietgegenstandes.
Allgemeine Preis- und Lieferkonditionen
1. Mietpreis
Zahlbar monatlich zum Voraus gegen Rechnung. Für Beträge unter Fr. 30.- Monatsmiete wird eine Sammelrechnung über 3 oder 6 Monate ausgestellt.
2. Grundgebühr
Diese deckt alle einmalig anfallenden Kosten ab, namentlich
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die notwendige Anpassung der Hilfsmittel, die Einweisung der Kunden bzw. deren Betreuer bei Abgabe der Mietartikel |
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die Reinigung und Instandstellung bei Rückgabe |
3. Lieferung
| 3.1 Abholung | Um Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, das Hilfsmittel in Bachenbülach abzuholen. Mietpreise und Grundgebühren verstehen sich für die Abholung / Rückgabe ab Bachenbülach durch den Mieter. | ||||||||||||||||
| 3.2 Versand | Lieferungen von Kleinartikeln per Post oder Bahn verstehen sich zuzüglich Porto und Verpackungskosten nach Aufwand. | ||||||||||||||||
| 3.3 Bimeda |
Für die Hauslieferung respektive Rücknahme durch Bimeda werden die folgenden Fahrtkosten in Rechnung gestellt:
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| Bei Lieferung und Abholung durch Bimeda werden mit der ersten Faktura die Lieferkosten fakturiert. | |||||||||||||||||

